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WEITERAUSBILDUNG WAB

Bist du im Besitz eines befristeten Führerausweises der Kat. A (35 kw) oder B, musst du innerhalb eines Jahres nach bestandener Führerprüfung einen obligatorischen Weiterausbildungskurs (WAB) besuchen. Nach Absolvierung des WAB, erhältst du den definitiven Führerausweis per Post zugeschickt.

Ein Jahr ist also schnell vorbei! Plane deshalb frühzeitig deine Weiterbildung.


 

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